Aufstellungsbeschluss „Galerie Sonnengarten“: Versorgung sichern, Entwicklung ordnen
01.10.2025 | Arno Steguweit
Die Gemeindevertretung Glienicke/Nordbahn hat am 30.09.2025 mit den Stimmen der CDU-Fraktion einstimmig beschlossen, für die „Galerie Sonnengarten“ einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufzustellen.
Ziel ist, das Maß der baulichen Nutzung gegenüber dem heutigen Zustand nicht wesentlich zu erhöhen und zugleich eine maßvolle städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Damit wird die Nahversorgungsfunktion planungsrechtlich gesichert.
In der Sitzung wurde von der Verwaltung klargestellt: Derzeit liegen keine Anfragen oder Anträge des neuen Eigentümers zur Veränderung der Galerie Sonnengarten vor.
Damit ist aktuell kein Verfahren anhängig, das über die bestehenden Nutzungen hinausgeht. Im Gegenteil: Der Aufstellungsbeschluss setzt klare Leitplanken für künftige Entwicklungen.
Was wurde beschlossen?
- Aufstellungsbeschluss B-Plan „Galerie Sonnengarten“ (BV-2025-1023, Einreicher: SPD-Fraktion) – einstimmig.
- Ziele des Plans: Keine wesentliche Verdichtung; geordnete, maßvolle Entwicklung; Sicherung der Nahversorgung am Standort.
- Geltungsbereich: Fläche zwischen Ahornallee, Märkischer Allee und Hauptstraße (ca. 1,7 ha).
Was bedeutet das für die Galerie Sonnengarten?
Der Aufstellungsbeschluss setzt Grenzen gegen Überverdichtung: Eine „wesentliche Erhöhung der baulichen Dichte“ ist nicht Ziel des Verfahrens. Befürchtete Großprojekte mit deutlicher Nachverdichtung werden damit planerisch ausgebremst. Ohne B-Plan wären nach § 34 BauGB sogar Vorhaben wie der Abriss der Galerie und die Errichtung von zwei bis drei Wohnblöcken denkbar gewesen – genau das soll der neue Plan verhindern.
Das schafft Planungssicherheit für Einzelhandel, Praxen und Dienstleister – und für die Menschen in Glienicke, die sich auf eine verlässliche Nahversorgung vor Ort verlassen.
Meine Ziele
- Einkaufscenter-Charakter erhalten – die Galerie Sonnengarten bleibt Nahversorger mit Angeboten für den täglichen Bedarf.
- Zukunft für die ansässigen Unternehmen – verlässliche Rahmenbedingungen für Ladeninhaber, Praxis- und Gewerbetreibende.
- Sachliche, transparente Verfahren – Entwicklung dort, wo sie maßvoll ist und den Standort stärkt.
Wie geht es weiter?
Mit dem Aufstellungsbeschluss startet das Planverfahren. Dazu gehören Beteiligungsschritte (u. a. Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB). In diesem Rahmen können Bürgerinnen und Bürger, Eigentümer und Betroffene ihre Hinweise einbringen.
Ihr
Arno Steguweit
Bürgermeisterkandidat für Glienicke/Nordbahn


