Stichwahl am 12. Oktober 2025 – alles, was Sie wissen müssen
Unsere FAQ zur Stichwahl
26.09.2025 | Arno Steguweit
Am 12. Oktober 2025 entscheiden Sie als Bürgerinnen und Bürger von Glienicke/Nordbahn in der Stichwahl über das Bürgermeisteramt. Damit jede Stimme zählt, ist es wichtig, die Abläufe rund um Wahlbenachrichtigung, Urnenwahl und Briefwahl genau zu kennen.
Viele fragen sich: Brauche ich eine neue Wahlkarte? Wie funktioniert die Briefwahl? Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?
Unser FAQ beantwortet alle wichtigen Fragen übersichtlich und praxisnah.
Wichtig zu wissen:
- Sie können auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte mit Ihrem Ausweis wählen.
- Wer bereits Briefwahlunterlagen für den ersten Wahlgang beantragt hat, erhält diese automatisch auch für die Stichwahl.
- Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie zudem einen QR-Code, mit dem sich die Briefwahlunterlagen ganz einfach online beantragen lassen.
Wann findet die Stichwahl statt?
Die Stichwahl zur Bürgermeisterwahl in Glienicke/Nordbahn findet am Sonntag, den 12. Oktober 2025, von 8 bis 18 Uhr statt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit, die seit mindestens sechs Wochen in Glienicke/Nordbahn gemeldet sind.
Brauche ich eine neue Wahlbenachrichtigungskarte?
Nein. Es wird keine neue Wahlbenachrichtigung verschickt.
Die Karte, die Sie vor dem ersten Wahlgang am 21. September erhalten haben, gilt auch für die Stichwahl.
Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte wählen?
Ja. Sie können auch ohne Wahlkarte wählen.
Bringen Sie einfach Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mit.
Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie verschiedene Möglichkeiten:
- QR-Code scannen → führt direkt zum Online-Antrag.
- Per Post → Antrag auf der Rückseite der Wahlkarte ausfüllen und ans Rathaus schicken.
- Persönlich → im Wahlbüro der Gemeindeverwaltung.
Bekomme ich automatisch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl?
Ja. Wer bereits Briefwahlunterlagen für den ersten Wahlgang beantragt hat, erhält die Unterlagen für die Stichwahl automatisch zugeschickt. Sie müssen dafür keinen neuen Antrag stellen.
Was, wenn ich die Briefwahlunterlagen nicht nutze?
Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen zwar beantragt, aber nicht abgeschickt haben, müssen Sie diese am Wahltag mit ins Wahllokal bringen und dort abgeben. Erst dann können Sie Ihre Stimme im Wahllokal abgeben.
Wo finde ich mein Wahllokal?
Das für Sie zuständige Wahllokal steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Insgesamt gibt es in Glienicke/Nordbahn neun Urnenwahllokale und ein Briefwahllokal.
Bitte gehen Sie zur Stichwahl
Und am Ende meine ganz persönliche Bitte: Gehen Sie am 12. Oktober zur Wahl und unterstützen Sie mich auch in der Stichwahl!
Ihr Arno Steguweit


